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(BauMaschMeistPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Baumaschinenmeister


Ausfertigungsdatum: 23.01.1985

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 26.3.2014 I 274

Eingangsformel
§ 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
§ 3 Gliederung und Inhalt der Prüfung
§ 4 Wirtschafts-, rechts- und sozialkundlicher Teil
§ 5 Baumaschinentechnischer Teil
§ 6 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
§ 7 Bestehen der Prüfung
§ 8 Wiederholung der Prüfung
§ 9 Übergangsvorschrift
§ 11 Inkrafttreten
Schlußformel
Anlage
Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel XVI Sachgebiet C Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 1135)

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