(BauMaschMeistPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Baumaschinenmeister

Ausfertigungsdatum: 23.01.1985


Anlage BauMaschMeistPrV

(Fundstelle: BGBl. I 1985, 183 - 184;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)



Seite 1

Muster

...............................................................................
(Bezeichnung der zuständigen Stelle)

Zeugnis
über die
Prüfung zum anerkannten Abschluß
Geprüfter Baumaschinenmeister

Herr/Frau .....................................................................
geboren am ............................ in ....................................
hat am ................................ die Prüfung zum anerkannten Abschluß

Geprüfter Baumaschinenmeister

gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter
Baumaschinenmeister vom 23. Januar 1985 (BGBl. I S. 177),
die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 26. März 2014
(BGBl. I S. 274) geändert worden ist,

bestanden.

Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen
dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013
(BAnz AT 20.11.2013 B2).

Datum ............................................................
Unterschrift ............................................................

(Siegel der zuständigen Stelle)



Seite 2

Ergebnisse der Prüfung

Note
I. Wirtschafts-, rechts- und sozialkundlicher Teil ..........
1. Grundlagen für kostenbewußtes Handeln ..........
2. Grundlagen für rechtsbewußtes Handeln ..........
3. Grundlagen für die Zusammenarbeit auf der Arbeitsstätte ..........
(Im Fall des § 6: "Der Prüfungsteilnehmer wurde nach § 6
im Hinblick auf die am ...... in ...... vor ......
abgelegte Prüfung vom Prüfungsbestandteil
...... freigestellt.")

II. Baumaschinentechnischer Teil ..........
1. Maschinentechnische Grundlagen ..........
2. Baumaschinen und Baugeräte ..........
3. Instandhaltungs- und Instandsetzungstechnik ..........
4. Baubetriebstechnik ..........
(Im Fall des § 6: "Der Prüfungsteilnehmer
wurde nach § 6 im Hinblick auf die am ......
in ...... vor ...... abgelegte Prüfung vom Prüfungsbestandteil ......
freigestellt.")

III. Berufs- und arbeitspädagogische Eignung
Der Prüfungsteilnehmer hat nach § 3 Absatz 3 den Nachweis
über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen
Eignung durch die Prüfung am ...... in ...... vor .......... erbracht.



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*) Nichtzutreffendes streichen