(BauMaschMeistPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Baumaschinenmeister

Ausfertigungsdatum: 23.01.1985


§ 9 BauMaschMeistPrV Übergangsvorschrift

Die bis zum Ablauf des 31. August 2009 begonnenen Prüfungsverfahren können nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt werden.