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(BankFachwPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bankfachwirt/Geprüfte Bankfachwirtin


Ausfertigungsdatum: 01.03.2000

Stand: Geändert durch Art. 2 V v. 26.3.2014 I 274

Eingangsformel
§ 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
§ 2 Gliederung und Durchführung der Prüfung
§ 3 Zulassungsvoraussetzungen
§ 4 Grundlegende Qualifikationen
§ 5 Spezielle Qualifikationen
§ 6 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
§ 7 Bestehen der Prüfung
§ 8 Wiederholung der Prüfung
§ 9 Ausbildereignung
§ 10 Übergangsvorschriften
§ 11 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 7 Abs. 3)
Anlage 2 (zu § 7 Abs. 1 und 3)

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