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Aufbauhilfefondsgesetz (AufhFG)
Gesetz zur Errichtung eines Fonds "Aufbauhilfe"


Ausfertigungsdatum: 19.09.2002

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.5.2011 I 920

§ 1 Errichtung des Fonds
§ 2 Zweck und Mittelverwendung des Fonds
§ 3 Stellung im Rechtsverkehr
§ 4 Vermögen des Fonds und Finanzierung
§ 5 Wirtschaftsplan
§ 6 Jahresrechnung
§ 7 Verwaltungskosten
§ 8 Auflösung des Fonds und anschließende Mittelverwendung
Anlage (zu § 8 Abs. 1 Satz 4)

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