Aufbauhilfefondsgesetz (AufhFG)
Gesetz zur Errichtung eines Fonds "Aufbauhilfe"

Ausfertigungsdatum: 19.09.2002


§ 1 AufhFG Errichtung des Fonds

Es wird ein nationaler Solidaritätsfonds "Aufbauhilfe" als Sondervermögen des Bundes errichtet.