Atomrechtliche Verfahrensverordnung (AtVfV)
Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes
Ausfertigungsdatum: 18.02.1977
Stand: Neugefasst durch Bek. v. 3.2.1995 I 180;
Erster Abschnitt  Anwendungsbereich, Antrag
und Unterlagen
Zweiter Abschnitt  Beteiligung Dritter und anderer Behörden
Dritter Abschnitt  Erörterungstermin
Vierter Abschnitt  Genehmigung
Fünfter Abschnitt  Besondere Vorschriften
Sechster Abschnitt  Schlußvorschriften