Atomrechtliche Verfahrensverordnung (AtVfV)
Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes
Ausfertigungsdatum: 18.02.1977
Stand: Neugefasst durch Bek. v. 3.2.1995 I 180;
Erster Abschnitt Anwendungsbereich, Antrag
und Unterlagen
Zweiter Abschnitt Beteiligung Dritter und anderer Behörden
Dritter Abschnitt Erörterungstermin
Vierter Abschnitt Genehmigung
Fünfter Abschnitt Besondere Vorschriften
Sechster Abschnitt Schlußvorschriften