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Atomrechtliche Verfahrensverordnung (AtVfV)
Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes


Ausfertigungsdatum: 18.02.1977

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 3.2.1995 I 180;

Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt Anwendungsbereich, Antrag und Unterlagen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 1a Gegenstand der Umweltverträglichkeitsprüfung
§ 1b Unterrichtung über voraussichtlich beizubringende Unterlagen
§ 2 Form und Inhalt des Antrags
§ 3 Art und Umfang der Unterlagen
Zweiter Abschnitt Beteiligung Dritter und anderer Behörden
§ 4 Bekanntmachung des Vorhabens
§ 5 Inhalt der Bekanntmachung
§ 6 Auslegung von Antrag und Unterlagen
§ 6a Geheimhaltung und Datenschutz sowie Schutz der Rechte am geistigen Eigentum
§ 7 Einwendungen
§ 7a Verfahren bei grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen
Dritter Abschnitt Erörterungstermin
§ 8 Gegenstand und Zweck
§ 9 Besondere Einwendungen
§ 10 Wegfall
§ 11 Verlegung
§ 12 Verlauf
§ 13 Niederschrift
Vierter Abschnitt Genehmigung
§ 14 Sachprüfung
§ 14a Zusammenfassende Darstellung, begründete Bewertung
§ 15 Entscheidung
§ 16 Inhalt des Genehmigungsbescheides
§ 17 Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung und Auslegung des Bescheids
Fünfter Abschnitt Besondere Vorschriften
§ 18 Teilgenehmigung
§ 19 Vorbescheid
§ 19a Raumordnungsverfahren und Genehmigungsverfahren
§ 19b Genehmigungen nach § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes
Sechster Abschnitt Schlußvorschriften
§ 20 Übergangsvorschrift
§ 21

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