Die Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bedeutsamen Auswirkungen eines UVP-pflichtigen Vorhabens auf
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Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit,
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Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
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Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
- 4.
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kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie
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die Wechselwirkungen zwischen den in den Nummern 1 bis 4 genannten Schutzgütern.
§ 2 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung bleibt unberührt.