Die Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der für die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen bedeutsamen Auswirkungen eines UVP-pflichtigen Vorhabens auf 
        
            - 1.
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                Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, 
- 2.
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                Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 
- 3.
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                Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, 
- 4.
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                kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie 
- 5.
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                die Wechselwirkungen zwischen den in den Nummern 1 bis 4 genannten Schutzgütern. 
        § 2 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung bleibt unberührt.