(1) Der Antrag ist bei der Genehmigungsbehörde schriftlich zu stellen.
(2) Der Antrag muß enthalten
- 1.
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die Angabe des Namens und des Wohnsitzes oder des Sitzes des Antragstellers,
- 2.
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die Angabe, ob eine Genehmigung oder ein Vorbescheid beantragt wird,
- 3.
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die Angabe des Standortes und Angaben über Art und Umfang der Anlage.