(1) Der Antrag ist bei der Genehmigungsbehörde schriftlich zu stellen.
    
        (2) Der Antrag muß enthalten 
        
            - 1.
- 
                die Angabe des Namens und des Wohnsitzes oder des Sitzes des Antragstellers, 
- 2.
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                die Angabe, ob eine Genehmigung oder ein Vorbescheid beantragt wird, 
- 3.
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                die Angabe des Standortes und Angaben über Art und Umfang der Anlage.