Atomgesetz (AtG)
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren


Ausfertigungsdatum: 23.12.1959

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 15.7.1985 I 1565;

Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Überwachungsvorschriften
Dritter Abschnitt Verwaltungsbehörden
Vierter Abschnitt Haftungsvorschriften
Fünfter Abschnitt Bußgeldvorschriften
Sechster Abschnitt Schlußvorschriften