...Das gilt auch dann, wenn daraus eine Änderung oder Ergänzung des Gesellschaftsvertrags folgt. Eine auf diese Weise begründete Zahlungspflicht ist jedoch lediglich für den Gesellschafter bindend, der dieser zugestimmt hat (BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2007 - II ZR 36/07, NJW-RR 2008, 903 Rn. 7;Urteil vom 25. Mai 2009 - II ZR 259/07, ZIP 2009, 1373 Rn. 19; Beschluss vom 9....