...Person wäre auch die notwendige Kontinuität der Amtsausübung gefährdet, weil mit dieser Tätigkeit betraute Gesellschaftsorgane abberufen (§ 38 Abs. 1 und 2 GmbHG, § 84 Abs. 3 AktG) und angestellte Mitarbeiter jederzeit gekündigt (§§ 620 ff BGB) werden können. 15 Selbst wenn die Aufgabe der Insolvenzverwaltung innerhalb der juristischen Person einem bestimmten Mitglied der Geschäftsleitung, etwa einem Geschäftsführer...