...Zur Begründung hat der Verwaltungsgerichtshof im Wesentlichen ausgeführt: 3 Der Kläger gehöre als Gerichtsvollzieher nicht zum Kreis von Beamten, für die § 36 Abs. 3 LBG BW die Reduzierung der Altersgrenze vorsehe. Dementsprechend sei für ihn die Regelaltersgrenze des § 36 Abs. 1 LBG BW maßgeblich....