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Urteile für Gerichtskosten

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen der Kläger zu 1/4, die Beklagten zu 3/4. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1 trägt der Kläger zu 1/4. Von den außergerichtlichen Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens der Beklagten zu 2 und 3 trägt der Kläger jeweils 1/16. Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 177/14
...Gerichtskosten werden gemäß § 83b AsylG nicht erhoben. Der Gegenstandswert ergibt sich aus § 30 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 RVG. Gründe für eine Abweichung gemäß § 30 Abs. 2 RVG liegen nicht vor....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 C 6/18
...Gerichtskosten für das Verfahren der Rechtsbeschwerde werden nicht erhoben. Gegenstandswert der Rechtsbeschwerde: 1.830 € I. 1 Der Streithelfer der Klägerin mietete Anfang 2009 eine Wohnung des Beklagten in Schwerin. Als Mietsicherheit stellte er eine selbstschuldnerische Bürgschaft der Klägerin über einen der Nettomiete für drei Monate entsprechenden Höchstbetrag von 1.830 €....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZB 96/15
...Dieses ist durch die Besonderheit gekennzeichnet, dass Gerichtskosten nicht erhoben werden (§ 88 Abs. 2 MBGSH i.V.m. § 2a Abs. 1 ArbGG und § 2 Abs. 2 GKG) und die Erstattung außergerichtlicher Kosten entfällt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 P 16/09
...Aus dem an die Klausel anschließenden Text lässt sich lediglich ersehen, dass Notariats- und Gerichtskosten sowie Kosten der Feuerversicherung davon nicht umfasst werden, weil diese gesondert umgelegt werden sollen und hinsichtlich ihrer Höhe auf die "Kostenordnung" und auf den "Tarif der Feuerversicherung" verwiesen wird....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 157/16
...Gerichtskosten werden gemäß § 83b AsylVfG nicht erhoben. Der Gegenstandswert ergibt sich aus § 30 RVG; Gründe für eine Abweichung gemäß § 30 Abs. 2 RVG liegen nicht vor....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 C 26/14
...Die Gerichtskosten der Revision trägt die Beklagte. Die außergerichtlichen Kosten der Nichtzulassungsbeschwerde und der Revision tragen die Klägerin zu 56% und die Beklagte zu 44%. Von Rechts wegen 1 Die Klägerin betreibt die Internetseite www.a. .de, über die sie Reisen und Flugtickets vermittelt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 131/12
2019-04-23
BVerwG 1. Senat
...Gerichtskosten werden gemäß § 83b AsylG nicht erhoben. Der Gegenstandswert ergibt sich aus § 30 RVG; Gründe für eine Abweichung gemäß § 30 Abs. 2 RVG liegen nicht vor....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 B 14/19
2019-04-15
BVerwG 1. Senat
...Gerichtskosten werden gemäß § 83b AsylG nicht erhoben. Der Gegenstandswert ergibt sich aus § 30 RVG; Gründe für eine Abweichung gemäß § 30 Abs. 2 RVG liegen nicht vor....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 B 16/19
...Nachdem der Antragsteller zuvor keine Rücknahme erklärt und es ihm nunmehr nur darum gehe, keine Gerichtskosten bezahlen zu müssen, weil er nicht Beteiligter des Verfahrens geworden sei, sei sein Antrag als Feststellungsantrag auszulegen....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V S 27/12 (PKH)
2019-03-28
BVerwG 1. Senat
...Gerichtskosten werden gemäß § 83b AsylG nicht erhoben. Der Gegenstandswert ergibt sich aus § 30 RVG; Gründe für eine Abweichung gemäß § 30 Abs. 2 RVG liegen nicht vor....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 B 7/19
...Gerichtskosten für das Verfahren der Rechtsbeschwerde werden nicht erhoben; die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers werden dem weiteren Beteiligten zu 1 auferlegt. Verfahrenswert der Rechtsmittelverfahren: 3.657 € I. 1 Der Antragsteller begehrt die Abänderung einer Altentscheidung zum Versorgungsausgleich im Wege einer "Totalrevision" nach § 51 Abs. 1 VersAusglG. 2 Die am 26....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 466/16
2019-05-21
BVerwG 1. Senat
...Gerichtskosten werden gemäß § 83b AsylG nicht erhoben. Der Gegenstandswert ergibt sich aus § 30 RVG; Gründe für eine Abweichung gemäß § 30 Abs. 2 RVG liegen nicht vor....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 B 39/19
2019-04-23
BVerwG 1. Senat
...Gerichtskosten werden gemäß § 83b AsylG nicht erhoben. Der Gegenstandswert ergibt sich aus § 30 RVG; Gründe für eine Abweichung gemäß § 30 Abs. 2 RVG liegen nicht vor....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 B 9/19
2019-04-15
BVerwG 1. Senat
...Gerichtskosten werden gemäß § 83b AsylG nicht erhoben. Der Gegenstandswert von 5 000 € ergibt sich aus § 30 RVG. Gründe für eine Abweichung gemäß § 30 Abs. 2 RVG liegen nicht vor....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 C 46/18
2019-05-20
BVerwG 1. Senat
...Gerichtskosten werden gemäß § 83b AsylG nicht erhoben. Der Gegenstandswert ergibt sich aus § 30 RVG; Gründe für eine Abweichung gemäß § 30 Abs. 2 RVG liegen nicht vor....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 B 36/19
2019-04-24
BVerwG 1. Senat
...Gerichtskosten werden gemäß § 83b AsylG nicht erhoben. Der Gegenstandswert ergibt sich aus § 30 RVG; Gründe für eine Abweichung gemäß § 30 Abs. 2 RVG liegen nicht vor....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 B 24/19
...Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens und die außergerichtlichen Kosten der Musterbeklagten zu 1 bis 4 tragen der Musterrechtsbeschwerdeführer, die Rechtsbeschwerdeführer zu 2 bis 36 und die Beigetretenen zu 1 bis 7 wie folgt: - Musterrechtsbeschwerdeführer: 0,05% - Rechtsbeschwerdeführerin zu 2: 0,33% - Rechtsbeschwerdeführer zu 3: 0,23% - Rechtsbeschwerdeführerin zu 4: 1,10% - Rechtsbeschwerdeführer...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZB 9/13