.... § 48 Abs. 4 VwVfG ohne Bedeutung, ganz abgesehen davon, dass im Insolvenzverfahren die speziellen Vorschriften der Insolvenzordnung für die Geltendmachung von Insolvenzforderungen maßgeblich sind. 22 Damit kommt es auch für die Restschuldbefreiung, die mit Ausnahme der in § 302 InsO genannten Verbindlichkeiten alle Insolvenzforderungen erfasst (§ 301 Abs. 1 Satz 1 InsO), nicht auf die Kenntnis der...