...entscheiden. 34 c) Der Zweck der Bestimmung steht, wie das FG zutreffend erkannt hat, dieser Auslegung nach dem Wortlaut und der Entstehungsgeschichte nicht entgegen; denn der weitere Einwand des BZSt, die Einreichung eines Scans des Originals diene der Vermeidung von Missbräuchen, trifft nicht zu. 35 aa) Das BZSt macht geltend, die Pflicht zur Vorlage eines Scans des Originals vermeide die mehrfache Geltendmachung...