...BFH-Urteil in BFHE 243, 456, BStBl II 2015, 513, Rz 13, m.w.N. zur EuGH-Rechtsprechung). 36 aa) Für die Geltendmachung des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts ist es deshalb unbeachtlich, dass der sich auf unionsrechtliche Bestimmungen berufende Steuerpflichtige selbst nicht Steuerschuldner, sondern (vorsteuerabzugsberechtigter) Abnehmer einer Lieferung ist, ohne die Steuer hierfür als Leistungsempfänger...