.... der Erträge zu sein, da er weiterhin – wenn auch im Ergebnis unzutreffend – in rechtlicher Hinsicht einen Treuhandcharakter der Gelder annahm“ (UA S. 26). 12 In ihrer rechtlichen Würdigung des subjektiven Tatbestands (UA S. 90 f.) hat die Strafkammer ausgeführt, der Angeklagte habe „in dem Wissen um die tatsächlichen Gegebenheiten“ gehandelt, er habe die Umstände gekannt, die eine Zuordnung der Geldanlagen...