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Urteile für Gehalt

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Dass die Wortfolge vage und unbestimmt gehalten ist und sich deshalb zur Bezeichnung unterschiedlicher Themen eignet, macht sie nicht zu einem Unterscheidungsmittel, das die fraglichen Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet (vgl. BGH, GRUR 2013, 522, Rn. 14 – Deutschlands schönste Seiten)....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 56/16
...Aus bilanzrechtlicher Sicht werden aber gleichwohl zwei Bilanzansätze mit identischem rechtlichem Gehalt abgebildet und nicht einerseits eine "echte" Forderung und andererseits ein rechtliches Nullum....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 54/11
...Den sachlichen Gehalt dieser Ausführungen hat der Anwaltsgerichtshof nicht hinreichend zur Kenntnis genommen. 9 Weiter hat sich der Anwaltsgerichtshof durch die eingenommene Sichtweise den Blick darauf verstellt, dass das Rechtsschutzbegehren eines Beteiligten so auszulegen ist, wie dies nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und seiner recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AnwZ (B) 50/10
2017-10-26
BAG 2. Senat
...W-Gruppe gehalten. 5 Auf die Arbeitsverhältnisse mit der GGB fanden zunächst deren Vergütungstarifverträge Anwendung. Im September 2013 traten allgemeinverbindliche Tarifverträge für Bodenverkehrsdienstleistungen an Flughäfen in Berlin und Brandenburg in Kraft, die deutlich niedrigere Entgelte vorsahen....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 547/16
2012-03-13
BAG 1. Senat
...Entsprechenden Tatsachenvortrag hat der Kläger nicht gehalten. 19 3. Ein Anspruch aus den BV 99 besteht nicht. 20 a) Nach § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG können Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 665/10
...Dezember 2005 VIII R 99/02, BFH/NV 2006, 1041) eine Feststellung teilweise auch weiterhin für erforderlich gehalten (so Lamprecht in Kirchhof, EStG, 9. Aufl., § 32c Rz 7; Debus in Bordewin/ Brandt, § 32c EStG Rz 21; Schiffers, DStZ 2006, 755; a.A. Levedag in Herrmann/Heuer/Raupach, Jahresband 2007, § 32c EStG Rz J 06-3, unter Verweis auf die insoweit fehlende Rechtsgrundlage)....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 9/12
...Zum einen ist sie zu allgemein gehalten, weil die Frage, in welcher Weise Art. 3 Abs. 1 GG bei der Auslegung und Anwendung einer Norm zu berücksichtigen ist, von der jeweiligen Norm und dem jeweiligen Sachverhalt abhängt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 BN 1/15
...Der Gesetzgeber darf sich grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (BVerfG-Urteil in BVerfGE 122, 210, m.w.N.). 24 Diese Typisierungsgrundsätze hat der Gesetzgeber auch dann nicht verfehlt, wenn nach § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG Taxikosten jenseits der Entfernungspauschale als Werbungskosten zu berücksichtigen wären...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 4/15
...Es ist aufgrund seiner Kürze prägnant, einfach gehalten und eingängig. Ohne ergänzende Zusätze ist es in Bezug auf die angemeldeten Dienstleistungen entgegen der Ansicht der Markenstelle mehrdeutig und regt zum Nachdenken an, ohne dass ein beschreibender Begriffsinhalt für die beanspruchten Dienstleistungen oder ein enger beschreibender Bezug zu ihnen erkennbar ist....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 29 W (pat) 514/12
...Entsprechenden Tatsachenvortrag hat der Kläger nicht gehalten. 19 3. Ein Anspruch aus den BV 99 besteht nicht. 20 a) Nach § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG können Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 659/10
2015-02-25
BAG 5. Senat
...Es sei zudem rechtsmissbräuchlich, wenn sich die Beklagte auf eine Ausschlussfrist in einer von ihr selbst für unwirksam gehaltenen Betriebsvereinbarung berufe. 9 Die Klägerin hat zuletzt sinngemäß beantragt, die Beklagte zu verurteilen, an sie 7.210,42 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 40,47 Euro seit dem 1....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 483/13
2017-01-25
BAG 4. Senat
...Im Übrigen sei das Monatsentgelt von der Beklagten zu 1. unrichtig berechnet worden. 6 Die Klägerin hat, soweit für das Revisionsverfahren noch von Interesse, beantragt, 1. die Beklagte zu 1. zu verurteilen, an sie weiteres BeE Gehalt für den Lohnmonat Mai 2012 iHv. 67.804,59 Euro brutto abzüglich hierauf bezahlter 37.589,02 Euro netto zzgl. fünf Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 4 AZR 389/14
...Sie ist der Auffassung, das angemeldete Zeichen sei kurz, prägnant, einfach gehalten und eingängig und erfülle damit die Anforderungen der Rechtsprechung an die Unterscheidungskraft bei Werbeslogans. Überdies sei die Aussage mehrdeutig, weil sie sowohl bedeuten könne, dass etwas „einfach“ i. S. v. „leicht“; „unkompliziert“ sei oder aber, dass eine Aufgabe schnell und zupackend erledigt werde....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 24 W (pat) 537/12
....), so wenig darf er untätig bleiben, wenn - wie hier - bei einem Berechtigten, der den sachlich gebotenen Antrag gemäß § 74a Abs. 1 Satz 1 ZVG gestellt hat, ein Rechtsverlust zu erwarten ist, weil er es an einer für erforderlich gehaltenen ausdrücklichen Anmeldung seines Rechts habe fehlen lassen....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 1856/10
.... § 1 Abs. 4 und 5 BauNVO für denkbar gehaltene Zuweisung von Emissionskontingenten für jedes Geschoss ist rechtlich nicht möglich. § 1 Abs. 7 BauNVO, der Festsetzungen zu verschiedenen Nutzungskombinationen in bestimmten Geschossen, Ebenen und Teilen baulicher Anlagen erlaubt, ermächtigt nicht zu einer vertikalen Gliederung nach den Eigenschaften von Betrieben und Anlagen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 CN 7/16
...Um die Prognose abzusichern, dass eine Gefährdung der Rechtsuchenden ausgeschlossen ist, hat der Senat im Übrigen schon bisher - neben der Aufgabe der selbständigen Tätigkeit und dem Abschluss eines Anstellungsvertrages, der die üblichen Befugnisse eines Anwalts im Umgang mit Mandanten und mit Fremdgeld zum Schutze der Mandanten einschränkt - für relevant gehalten, ob der Anwalt seine berufliche Tätigkeit...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AnwZ (B) 27/09
...Des Weiteren muss die Beschwerdebegründung schlüssig und substantiiert unter Auseinandersetzung mit der zur aufgeworfenen Rechtsfrage in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassung darlegen, weshalb die für bedeutsam gehaltene Rechtsfrage im Allgemeininteresse klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 121/11
...Nach der Anm. 1 Buchst. b zu Kap. 90 KN gehörten in dieses Kapitel nicht Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden solle, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleite. Ausdrücklich erwähnt seien in dieser Anmerkung Gelenkbandagen....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII B 186/14
...April 2015 XI R 43/11 (BFHE 249, 315, BStBl II 2015, 755) zurückgenommen worden. 2 Die Anteile an der GmbH, die Immobilien kaufte, errichtete, verwaltete, vermietete und verkaufte, wurden je zur Hälfte von A und der Ehefrau des Klägers gehalten. Geschäftsführer bzw....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 20/14
...Für die mit der Wirksamkeit des Einkommensteuerbescheids verbundenen Rechtsfolgen kommt es damit nicht auf das von der Behörde Gewollte an, sondern darauf, wie der Empfänger nach den ihm im Laufe des Veranlagungsverfahrens bekannt gewordenen Umständen den materiellen Gehalt (objektiven Inhalt) der Erklärung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen konnte...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 63/10