...Die Reichweite der Rechtskraft eines stattgebenden Beschlusses bliebe unklar. 23 b) Der Antrag kann nicht in einer dem Bestimmtheitserfordernis genügenden Weise dahin verstanden werden, dass er uneingeschränkt alle Äußerungen, auch solche ehrverletzender und strafrechtlich relevanter Art, umfasst. 24 aa) Die Gerichte sind zwar gehalten, eine entsprechende Auslegung des Antrags vorzunehmen, wenn hierdurch...