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Urteile für Fristberechnung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Die Kenntniserlangung des Antragsgegners sei für die Fristberechnung nicht maßgeblich. 11 Der Antragsgegner könne sich auch nicht auf fehlende Leistungsfähigkeit berufen. Der Anspruch sei wirksam auf das antragstellende Land übergegangen. Die Voraussetzungen für eine rückwirkende Geltendmachung des Unterhalts seien gegeben. 12 2. Das hält rechtlicher Nachprüfung im Ergebnis stand....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 277/16
...Zivilsenat II ZB 17/12 Wiedereinsetzung: Eigenverantwortliche Gegenkontrolle des Rechtsanwalts bei Fristberechnung und -notierung durch zuverlässige Bürokraft Überlässt ein Rechtsanwalt die Berechnung und Notierung von Fristen einer gut ausgebildeten, als zuverlässig erprobten und sorgfältig überwachten Bürokraft, hat er die erforderliche eigenverantwortliche Gegenkontrolle so zu organisieren, dass...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZB 17/12
...November 1966 IV R 42/66 (BFHE 87, 542, BStBl III 1967, 234) für die Fristberechnung auf die Dreitagesfrist abzustellen war, selbst wenn aufgrund des Rückscheins ein früherer Zugangszeitpunkt feststand, wurde im BFH-Urteil vom 28....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 108/15
...August 2010 ausgelösten Zweiwochenfrist des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO den Wiedereinsetzungsantrag gestellt (zur Fristberechnung nach PKH-Versagung vgl. Beschlüsse des BGH vom 20. Januar 2009 VIII ZA 21/08, HFR 2009, 722; vom 26. Mai 1993 XII ZB 70/93, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 1993, 1428, jeweils m.w.N.; gleicher Auffassung BFH-Beschluss vom 27....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 247/11
...Vielmehr gilt auch hier: Sind die Ersatzkriterien sachlich nicht begründet, können sie keine Grundlage für eine zweckgerechte Ermessensausübung darstellen. 22 ccc) Die gesetzlich angeordnete Berücksichtigung des gesamten ersten Tages für die Ermittlung der Dauer des Zinslaufs und der vollen Monate hat zur Folge, dass sich die Fristberechnung nicht nach §§ 187 Abs. 1 ("Ereignis"), 188 Abs. 2 Variante...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 92/15
...Abzustellen ist für die Fristberechnung deshalb allein auf die Verfahrenseinstellung. 14 b) Die bloße (formale) Erhebung einer Beschwerde bei dem EGMR reicht aber nicht aus, um nach §§ 198, 199 GVG in Verbindung mit Art. 23 ÜGRG einen Entschädigungsanspruch für die lange Dauer abgeschlossener Verfahren zu begründen; vielmehr muss die Beschwerde innerhalb der Frist des Art. 35 Abs. 1 EMRK eingelegt...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 361/12
...Bei beiden anwaltlichen Vertretern habe die Verpflichtung zu einer ordnungsgemäßen Fristenkontrolle bestanden, die auch gewährleisten müsse, dass bei der Fristberechnung beachtet werde, an welchen der beiden Prozessbevollmächtigten zuerst zugestellt worden sei....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 277/18
...infolge von Fehlern oder Irrtümern unterbleibt, beispielsweise wenn sich die Rückgabe des Schriftstücks von den Anwälten an das Büropersonal verzögert oder die für die Sache zuständige Rechtsanwaltsfachangestellte unerwartet ausfällt. 11 Die durch die aufgezeigten Versäumnisse geschaffene Gefahr einer Fristversäumung hat der Prozessbevollmächtigte der Beklagten dadurch verstärkt, dass er vor der Fristberechnung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZB 1/10
...Zwar stellt in diesem Fall eine Bescheinigung des Insolvenzgerichts darüber, wann der Antrag eingegangen ist, der Sache nach lediglich eine Auskunft dar, weil sich eine rechtliche Bewertung, auf welchen von mehreren Anträgen nach § 139 Abs. 2 Satz 1 InsO für die Fristberechnung abzustellen ist, erübrigt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 219/11
...BVerwG-Urteil in BVerwGE 104, 301) und die Fristberechnung für die Einspruchsfrist besteht kein Streit, was weitere Ausführungen erübrigt. 12 2....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 37/10
...Denkbare Anknüpfungspunkte für die Fristberechnung sind die Aufstellung der Wählerliste bzw. der Erlass des die Betriebsratswahl einleitenden Wahlausschreibens durch den Wahlvorstand, der Zeitpunkt der Einreichung der Vorschlagsliste bzw. der letzte Tag, an dem Vorschlagslisten beim Wahlvorstand eingereicht werden können, der Wahltermin sowie der Beginn der Amtszeit des neuen Betriebsrats....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 53/11
...Er versetzt vielmehr --wie der BFH in seinem Urteil in BFHE 212, 407, BStBl II 2006, 455 zur insoweit vergleichbaren Situation der Fristberechnung ausgeführt hat-- den Betroffenen lediglich in die Lage --und gibt ihm Anlass--, sich im Rahmen seiner verfahrensrechtlichen Mitverantwortung darüber kundig zu machen, ob das herkömmliche Verständnis dessen, was unter "schriftlich" aufzufassen ist, angesichts...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I B 127/12
...Der baldige Ablauf der Berufungsfrist wäre daher nur durch eine konkrete Fristberechnung anhand des Inhalts des Schriftsatzes möglich gewesen. Dazu waren die Mitarbeiter der Generalstaatsanwaltschaft jedoch nicht verpflichtet. Dose Vézina Klinkhammer Schilling Günter...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 166/09
...Denn mangels eines gesetzlichen Schriftformerfordernisses beschränkte sich die Ergänzung der Musterbelehrung insoweit jedenfalls nicht auf die Vornahme einer bloßen Korrektur durch Übernahme einer für alle Fallgestaltungen gesetzlich vorgegebenen Fristberechnung, sondern es handelte sich allenfalls um eine aufgrund der konkreten Fallgestaltung (vertraglich vereinbarte Schriftform) für erforderlich...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 109/13
...März 2006 war (vgl zur Fristberechnung nur § 26 Abs 1, 3 SGB X iVm §§ 187 bis 193 Bürgerliches Gesetzbuch, sowie im Übrigen Klattenhoff in Hauck/Noftz, SGB X, § 111 RdNr 7 ff). Diese Frist hat die Klägerin nicht eingehalten, weil sie gegenüber der Beklagten ihr Erstattungsbegehren erst mit Schreiben vom 2....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 4/09 R
...Die Fristberechnung bestimmt sich nach § 201 Abs. 2 Satz 1 GVG i.V.m § 222 ZPO und § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 BGB (Marx aaO § 198 GVG Rn. 153; Ott aaO § 198 GVG Rn. 249). Für den Beginn der Frist war der Eingang der Verzögerungsrüge am 30. Dezember 2011 als Ereignis im Sinne des § 187 Abs. 1 BGB maßgebend. Die Frist endete gemäß § 188 Abs. 2 BGB mit Ablauf des 30. Juni 2012....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 228/13
...Anhand der Handschrift konnte sie bestätigen, dass sie die Fristberechnung vorgenommen und nicht den 19., sondern den 20. Mai als Fristbeginn sowie den 20. Juni 2014 als Fristende vermerkt hatte. Auch sie hat bei ihrer Vernehmung die Vorgänge gelassen und sachlich geschildert....
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  2. Bundespatentgericht
  3. 29 W (pat) 530/14
...Dementsprechend fehlen auch Ausführungen der Klägerin dazu, inwieweit das Urteil des FG hierdurch hätte anders ausfallen können. 30 Darüber hinaus war der Klägerin seit längerem bekannt, dass die Familienkasse von der Verfristung ihrer Klage ausging und sich für die Fristberechnung auf die Postaufgabe der Einspruchsentscheidung am 16. März 2010 berief....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III S 4/11 (PKH)
...Juni 2008 erstreckte (zur Fristberechnung Voelzke in Hauck/Noftz SGB III 2. Aufl. Stand Oktober 2014 K § 165 Rn. 91), vorgenommen worden wäre. Wäre die Zahlung am 26. März 2008 für das am 29. Februar 2008 fällige Entgelt für Februar 2008 erfolgt, läge dagegen nach der Rechtsprechung des Senats ebenso wie nach der des Neunten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH 10....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 868/13