...Angesichts der dort bezeichneten vielschichtigen und beeinflussbaren Gründe (ua unzureichende Kooperation der Arbeitsuchenden, mangelnde Freistellung von der bisherigen Beschäftigung für eine Maßnahmeteilnahme, Zeitmangel bei Arbeitsvermittlerinnen und -vermittlern) konnte der Gesetzgeber aber im Rahmen seiner weiten Gestaltungsmöglichkeiten weiterhin von einer grundsätzlichen Eignung der Sperrzeitregelung...