...Dass Misshandlungen und entwürdigende Behandlungen Untergebener in §§ 30, 31 WStG mit Freiheitsstrafe bedroht seien, zeige das Gewicht der Fürsorgepflicht, die zu den vornehmsten Pflichten eines Vorgesetzten gehöre. Auch die Kameradschaftspflicht und die Wohlverhaltenspflicht hätten hohes Gewicht....