...Diese Wertung beruht auf der verfassungsrechtlichen Forderung, den gesetzlichen Richter im Voraus möglichst eindeutig zu bestimmen. 34 Zwar gehört es zum Wesen der richterlichen Tätigkeit, dass sie von einem nichtbeteiligten Dritten in sachlicher und persönlicher Unabhängigkeit ausgeübt wird (BVerfG-Beschlüsse vom 17. Dezember 1969 2 BvR 271, 342/68, BVerfGE 27, 312, unter C.4. vor a, und vom 24....