...Denn das Landgericht hat die naheliegende Frage nicht erörtert, ob die Waffen lediglich dazu gedient haben könnten, den Geschädigten nachhaltig einzuschüchtern, ihm zu verdeutlichen, dass man es „ernst meine“ bzw. um der Forderung nach Herausgabe des Mobiltelefons, auf dem man Fotos von Ch. vermutete, Nachdruck zu verleihen. 29 g) Ebenfalls lückenhaft ist die Beweiswürdigung im Hinblick darauf, dass...