...Die satzungsmäßige Tätigkeit des Klägers stelle die Interessenvertretung von Investoren notleidender Fonds in den Vordergrund. Sie münde regelmäßig und zielgerichtet in eine anwaltliche Beratung, für die der Kläger ausschließlich die Kanzlei S. empfehle. Nur dieser Kanzlei stelle er auch seine Rechercheergebnisse über den wirtschaftlichen Verlauf problematisch gewordener Fonds zur Verfügung....