...Damit kam es, worauf der Beklagte, Beschwerdegegner, Rügegegner und Antragsgegner (das Finanzamt) zutreffend verweist, auf das Vorliegen einer neuen Billigkeitsgrundlage nicht entscheidend an. 5 Für die Entscheidung über die Anhörungsrüge wird eine Gebühr in Höhe von 50 € erhoben (vgl. Nr. 6400 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes - Kostenverzeichnis). 6 II....