...Das Finanzamt N. äußerte, dass Bedenken gegen die Anerkennung der Gemeinnützigkeit nicht bestünden. 7 Der Kläger begehrt mit der vorliegenden Klage die Verpflichtung des Beklagten, sämtliche Erklärungen abzugeben, die zur rechtlichen Verselbständigung der nicht selbständigen Stiftung erforderlich sind, insbesondere das Stiftungsgeschäft zu unterzeichnen und der Stiftungsaufsicht zwecks Anerkennung...