...Zum anderen sei nach dem Inhalt eines Schreibens des Finanzamts an die Klägerin, "die Nacherhebung der Lohnsteuer durch Nachforderungsbescheide … gemäß § 40 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG" erfolgt....
...März 1997 stellte das Finanzamt B (Betriebs-FA) im Wege der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung für das Jahr 1994 erklärungsgemäß für den Kläger einen laufenden Gewinn von 0 DM und einen Veräußerungsgewinn von ... DM aus der Übertragung des Kommanditanteils auf die GmbH fest. In seiner Einkommensteuererklärung für 1994 hatte der Kläger diesen Veräußerungsgewinn ebenfalls erklärt....
...Streitig ist, ob die Veräußerung eines Erbbaurechts mit aufstehendem, verpachteten Rehabilitationszentrum (Reha-Zentrum) im Streitjahr 1998 eine Geschäftsveräußerung im Ganzen darstellt, so dass keine Änderung der Verhältnisse i.S. des § 15a Abs. 1 und 4 des Umsatzsteuergesetzes in der im Streitjahr geltenden Fassung (UStG) vorliegt und der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) zu Unrecht...
...Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen für die Streitjahre (1993 bis 1996) zusteht. 2 Die Klägerin betrieb in den Streitjahren eine Spielhalle und führte dort Umsätze durch den Betrieb von Glücksspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit aus. 3 In den Umsatzsteuerbescheiden für die Streitjahre wurden diese Umsätze, den Steuererklärungen der Klägerin folgend, vom Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt...
...Keine "zeitnahe" Dokumentation der Zuordnungsentscheidung liegt vor, wenn die Zuordnungsentscheidung dem Finanzamt erst nach Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist von Steuererklärungen (31. Mai des Folgejahres) mitgeteilt wird. 1 I....
...Die von den Klägern zunächst beim Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) eingereichte, in spanischer Sprache verfasste Spendenbescheinigung wies als Zuwendenden die K-GmbH aus....
...Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen für die Streitjahre (1993 bis 1996) zusteht. 2 Der Kläger betrieb in den Streitjahren eine Spielhalle und führte dort Umsätze durch den Betrieb von Glücksspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit aus. 3 In den Umsatzsteuerbescheiden für die Streitjahre wurden diese Umsätze, den Steuererklärungen des Klägers folgend, vom Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt...
...bestandskräftiger Umsatzsteuerfestsetzungen für die Streitjahre (1986 bis 1989 und 1995 bis 1997) zusteht. 2 Die Klägerin betrieb in den Streitjahren eine Spielhalle und führte dort Umsätze durch den Betrieb von Glücksspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit aus. 3 In den Umsatzsteuerbescheiden für die Streitjahre wurden diese Umsätze, den Steuererklärungen der Klägerin folgend, vom Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt...
...Für die Wohngebäude nahm die A KG erhöhte Abschreibungen nach § 14a des Berlinförderungsgesetzes (BerlinFG) in Anspruch. 3 In dem letztmals von der A KG bei dem Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt --FA--) eingereichten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2005 war das Erbbaurecht nebst Wohngebäuden mit 4.905.769,04 € aktiviert....
...September 2001 erließ das Finanzamt A gegen jene Gesellschaft Lotteriesteuerbescheide. Gegen die Klägerin ergingen gleichfalls aufgrund der Feststellungen einer Steuerfahndungsprüfung am 10. Juli 2003 Bescheide über Lotteriesteuer in Höhe von ... € (1. März bis 31. Dezember 2000), ... € (1. Januar bis 31. Dezember 2001) und ... € (1. Januar bis 30. November 2002)....
...Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe verstehen und monatlich in Rechnung gestellt werden. 6 Aufgrund einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung für die ersten drei Quartale des Streitjahres kam der Prüfer des seinerzeit zuständigen Finanzamts (FA X) zu der Überzeugung, das von der Klägerin durch die Kanzlei betriebene Abmahnverfahren führe zu einem Leistungsaustausch zwischen der Klägerin und dem jeweiligen...
...Für die Wohngebäude nahm die A KG erhöhte Abschreibungen nach § 14a des Berlinförderungsgesetzes (BerlinFG) in Anspruch. 3 In dem letztmals von der A KG bei dem Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt --FA--) eingereichten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2005 war das Erbbaurecht nebst Wohngebäuden mit 4.905.769,04 € aktiviert....
...Alle Bescheide standen gemäß § 164 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. 3 Auf Ersuchen des Beklagten und Revisionsklägers (Finanzamt --FA--) führte das FA für Groß- und Konzernbetriebsprüfung X im Jahre 2008 eine die Jahre 2004 bis 2006 betreffende Betriebsprüfung durch....
...gemäß § 4 Abs. 1, § 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG). 2 Die Klägerin gab im Rahmen der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (Feststellungserklärung) 2011 u.a. eine außerbilanzielle Gewinnerhöhung in Höhe von 91.798,87 € aus der Hinzurechnung eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG an. 3 Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt...
...Infolge einer bei der Klägerin durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfung gelangte der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) zu der Auffassung, dass die mit den Yogakursen erzielten Umsätze nicht steuerfrei seien. Leistungen eines Physiotherapeuten seien nur umsatzsteuerfrei, wenn er aufgrund einer ärztlichen Verordnung tätig werde; dies sei nicht der Fall....
...Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) folgte den Feststellungen der Sonderprüfung und erließ unter dem 26. Juli 2006 einen Umsatzsteuerbescheid über 0 €. Den dagegen eingelegten Einspruch wies das FA mit der Einspruchsentscheidung vom 24. Oktober 2006 als unbegründet zurück. 5 Im Klageverfahren machte die Klägerin u.a. geltend, dass § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG für die Zeit vom 1....
...Die Höhe des Auflösungsverlusts ist zwischen den Beteiligten nicht streitig. 7 Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) lehnte den Ansatz des geltend gemachten Auflösungsverlusts ab....
...Die Beteiligten streiten um Investitionszulage und Vorsteuern aus Rechnungen der A-GmbH für die Streitjahre 2005 und 2006. 2 Nach einer Steuerfahndung reduzierte der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) die bisher für das Streitjahr 2005 festgesetzte Investitionszulage in Höhe von 393.520,87 € auf 2.770,87 €....
...Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) erkannte lediglich die Rechtsanwaltskosten wegen der Scheidung als außergewöhnliche Belastung an. Die weiteren Anwaltskosten ließ das FA auch im Einspruchsverfahren nicht zum Abzug als außergewöhnliche Belastung zu. 4 Das Finanzgericht (FG) gab der Klage statt....
Urteile
Bundesfinanzhof
VI R 38/13
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