...Das Landesarbeitsgericht hat zu Recht die Zulässigkeit der Feststellungsklage bejaht. 14 Der Antrag der Klägerin ist hinreichend bestimmt (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO). Sie begehrt, wie sie in der Revisionsinstanz klargestellt hat, die Fortsetzung ihres Vorruhestandsverhältnisses bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres. 15 2. Die Klage ist begründet....