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Urteile für Fahrlässigkeit

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...angenommen, dass die Forderungen der Klägerin auf Zahlung von Baukostenzuschüssen nicht verjährt sind. 34 Mit Recht ist es davon ausgegangen, dass die regelmäßige Verjährungsfrist gemäß § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres begonnen hat, in dem die Ansprüche entstanden sind und die Klägerin von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 189/13
...Danach verjährt der Regressanspruch des Klägers nach § 195 BGB in drei Jahren mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB) und der Mandant von der Person des Schuldners und von den - den Anspruch begründenden - Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 6....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 58/16
...Die Verjährungsfrist beginnt gemäß § 199 Abs. 1 BGB mit dem Ende des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person der Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Da das Insolvenzverfahren am 1. April 2009 eröffnet und zugleich der Rückgewähranspruch fällig wurde (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 95/14
...Oktober 2001 - X ZR 132/99, juris Rn. 5). 15 b) Nach den Klauselverboten in § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB kann in Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Verschuldenshaftung für Körper- und Gesundheitsschäden nicht, für sonstige Schäden nur für den Fall einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen oder begrenzt werden (Senatsurteile vom 15. November 2006 - VIII ZR 3/06, BGHZ 170, 31 Rn. 19; vom 19....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 174/12
...Nach § 28 Abs. 2 Satz 1 VVG trägt, was sich aus der Formulierung des Abs. 2 Satz 1 und im Umkehrschluss aus der Vermutung grober Fahrlässigkeit in Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 ergibt, der Versicherer für den Vorsatz des Versicherungsnehmers die Beweislast (Prölss in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 28 Rn. 114; Rixecker in Römer/Langheid, VVG 4. Aufl. § 28 Rn. 67)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 58/13
...Senat vorgenommenen Unterscheidung zwischen vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten auf der einen und "normaler" oder leichter Fahrlässigkeit auf der anderen Seite ist aus den von ihm genannten Gründen, wie insbesondere dem Verweis auf die sog Haftungskernrechtsprechung des BVerwG zu Art 104a Abs 5 GG (ähnlich Höfling, Landkreis 2011, 158, 163), zuzustimmen....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 50/14 R
...Nach § 199 Abs. 1 BGB beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem (1.) der Anspruch entstanden ist und (2.) der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. 22 bb) Abweichend von der allgemeinen Regelung des § 199 Abs. 1 BGB kommt es zwar bei verhaltenen Ansprüchen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 113/16
...Wenn der Verwalter seine Nichtberechtigung erkennen konnte (somit schuldhaft gehandelt hat, wobei Fahrlässigkeit genügt) und dem Schuldner aus der Rückbelastung ein Schaden erwachsen ist, haftet der Verwalter dem Schuldner gemäß § 60 InsO....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 37/09
...Vertraut der Täter darauf, der als möglich vorausgesehene (oder vorauszusehende) Erfolg werde nicht eintreten, und nimmt er aus diesem Grund die Gefahr in Kauf, liegt allenfalls bewusste Fahrlässigkeit vor; dagegen nimmt der bedingt vorsätzlich handelnde Täter die Gefahr deshalb in Kauf, weil er, wenn er sein Ziel nicht anders erreichen kann, es auch durch das unerwünschte Mittel erreichen will (BGH...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 455/17
...Er sei nach den bindenden Feststellungen des Strafurteils infolge grober bis gröbster Fahrlässigkeit ohne äußere Einflüsse von der Fahrbahn abgekommen und habe einen regelkonform fahrenden Radfahrer getötet. Diese Umstände seien bei der Bemessung nicht angemessen berücksichtigt. Die Höhe der Freiheitsstrafe indiziere das Gewicht der Tat....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 WD 12/18
...Nach § 28 Abs. 2 Satz 1 VVG trägt, was sich aus der Formulierung des Abs. 2 Satz 1 und im Umkehrschluss aus der Vermutung grober Fahrlässigkeit in Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 ergibt, der Versicherer für den Vorsatz des Versicherungsnehmers die Beweislast (Prölss in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 28 Rn. 114; Rixecker in Römer/Langheid, VVG 4. Aufl. § 28 Rn. 67)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 156/13
...Selbst wenn die Auffassung der Revision, dass schon nach der Lebenserfahrung bei der vorliegenden Konstellation in jedem Falle von einem fahrlässigen Pflichtverstoß auszugehen wäre, für den Regelfall zutreffen sollte, hätten durch eine Befragung der Sachbearbeiterin möglicherweise eventuelle besondere Umstände zutage gefördert werden können, die die nach der Lebenserfahrung naheliegende Fahrlässigkeit...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 242/13
...Das ist - jedenfalls regelmäßig - bei grober Fahrlässigkeit der Fall (BVerwG, Beschluss vom 3. September 2012 - 3 B 9.12 - juris Rn. 15 f.). 18 Eine der Berichtigung wegen eines offensichtlichen Irrtums vergleichbare Situation liegt Art. 137 VO (EG) Nr. 73/2009 jedoch ersichtlich nicht zu Grunde....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 11/14
...Danach ist eine anfänglich rechtswidrige begünstigende Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II, auch nachdem sie unanfechtbar geworden ist, mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen, soweit der Begünstigte die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte. 16 b) Der Bescheid vom 30.4.2013 ist rechtmäßig, denn die Nichtberücksichtigung der Aufwandsentschädigung...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 36/17 R
...Gemäß § 199 Abs. 1 BGB beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 32/17
...Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. 22 b) Das Berufungsgericht hat angenommen, die hier in Rede stehenden Ansprüche seien nicht verjährt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 46/16
...Da die Schuldformen des bedingten Vorsatzes und der bewussten Fahrlässigkeit im Grenzbereich eng beieinander liegen, müssen vor der Annahme bedingten Vorsatzes beide Elemente der inneren Tatseite, also sowohl das Wissens- als auch das Willenselement, umfassend geprüft und durch tatsächliche Feststellungen belegt werden....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 172/17
...So ist etwa die Rücknahme rechtswidriger Leistungsbescheide für die Vergangenheit und damit die Rückforderung der Leistungen nach § 45 Abs. 4 Satz 1 SGB X bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Begünstigten nur möglich, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 35 Danach hat im vorliegenden Fall die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG ungeachtet der tragenden Erwägungen...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 13/11
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 30/14 R
...Diese beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB) und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB)....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 5 AZR 462/14, 5 AZR 225/14