...Januar 2009 in B/CH konzentriert werden, dass alle bestehenden Verträge nahtlos übernommen werden und dass als neue Rechnungsanschrift die der G P S AG in der Schweiz gelte. 9 Die Klägerin hat die Auffassung vertreten, die Kündigungen seien wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige und mangels sozialer Rechtfertigung unwirksam....