...Dezember 2006 neu gefasst und lautet nunmehr auszugsweise: „§ 7 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit, wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung sowie Übergangshilfe (1) Teilweise Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit erhält, wer gemäß § 240 SGB VI eine teilweise Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung erhält....