...Wird der Beklagte zur Beseitigung einer baulichen Veränderung (hier: Lüftungsrohr) verurteilt, bemisst sich seine Beschwer grundsätzlich nach den Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses, die ihm im Falle des Unterliegens drohen (st. Rspr., vgl. Senat, Beschlüsse vom 15. Januar 2015 - V ZB 135/14, NJW-RR 2015, 337 Rn. 3 und vom 17. November 2016 - V ZR 86/16, NJW-RR 2017, 584 Rn. 3). 3 2....