...Im Jahr 1960 hat das Bundesverwaltungsgericht ausgesprochen, dass der Erwerber eines Grundstücks nicht für die Kosten der Ersatzvornahme hafte, die aufgrund der Polizeipflichtigkeit des Voreigentümers erfolgt war; aufgrund des persönlichen Charakters der Polizeipflichtigkeit komme eine Einzelrechtsnachfolge in die Kostenpflicht nicht in Betracht (BVerwGE 10, 282, 285 f.)....