...Es ist daher ohne weiteres möglich, dass der frühere Soldat seine unwahren Angaben über Termine im Bundeswehrkrankenhaus tatsächlich lediglich deswegen tätigte, um von vornherein nicht in Tag- oder Nachtschichten eingeplant zu werden, die ihm die Betreuung seiner Kinder erschwerten, gleichwohl nach Erfüllung seiner familiären Pflichten zum Dienst in einer A-Schicht erschien und diesen auch zeitweise...