...Davon gehen auch die Parteien im Streitfall übereinstimmend aus. 20 c) Die Klägerin hat aber keine Tatsachen vorgetragen, aus denen sich die Erfüllung des Tätigkeitsmerkmals der VergGr. 7 BAT/AOK-Neu ergibt. Sie übte als Beschäftigte der VergGr. 6 Nr. 1 BAT/AOK-Neu weder „zusätzliche Aufgaben“ iSd....