...Bezeichnung „ULTRA QUEST“ beschreibt weder unmittelbar deren Merkmale und Eigenschaften noch enthält sie einen hinreichend konkreten Sachhinweis auf bestimmte Eigenschaften der so bezeichneten Waren, wie zum Beispiel Bestimmungs- und Verwendungszweck. 29 Die Markenstelle geht davon aus, dass die beanspruchten Waren entweder außergewöhnliche Aufgaben zum Inhalt haben können, die Nutzung der Waren die Erfüllung...