...Soweit die Begründung der Untersagungsverfügung ausführt, die Klägerin habe strafbare Beihilfe zum unerlaubten Glücksspiel geleistet, kann offen bleiben, ob darin nur ein Hinweis auf die Erfüllung des objektiven Straftatbestandes oder ein stigmatisierender Vorwurf schuldhaft-kriminellen Verhaltens der Geschäftsführung der Klägerin liegt....