...erfordern und nicht auch durch Arbeitnehmer ausgeübt werden können, die eine andere Ausbildung, insbesondere etwa die einer Heilerziehungspflegerin oder eines Heilerziehungspflegers, absolviert haben. 24 bb) Für den Fall, dass nach den noch zu treffenden Feststellungen des Landesarbeitsgerichts die der Klägerin übertragenen Aufgaben eine heilpädagogische Ausbildung erfordern sollten, genügt es für die Erfüllung...