...kann mit der Folge, dass die gesetzlich normierte Zweifelsregel des § 1949 Abs. 2 BGB nicht mehr gelten soll, ob dafür Feststellungen reichen, die nur auf den vermögens-/geldwerten Nachlass abstellen, ob diese Anhaltspunkte mit dem Einwand widerlegt werden können, dem/den Ausschlagenden sei die Überschuldung des Nachlasses nicht bekannt gewesen, ob die Erben darlegen müssen, aus welchen Gründen die Erbschaft...