...Die von der Revision gegen das landesarbeitsgerichtliche Urteil erhobenen Einwendungen sind auch ansonsten nicht durchgreifend. 45 a) Soweit sich die Revision auf das Vorliegen einer Tarifpluralität beruft, die nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unter dem Gesichtspunkt der Tarifeinheit aufzulösen wäre, geht dieses Argument ins Leere. 46 aa) Die unmittelbare Anwendung etwaiger Grundsätze...