...., § 46 Rn. 90, 92; Huber, aaO, S. 132). 25 Vielmehr sind die zivilrechtlichen Folgen in § 46a Abs. 1 Satz 5 KWG aF (§ 46 Abs. 2 Satz 5 KWG nF) lediglich insoweit geregelt, als dass Zwangsvollstreckungen, Arreste und einstweilige Verfügungen in das Vermögen des Instituts während der Dauer der Maßnahmen nach § 46a KWG aF unzulässig sind....