...Davon sei im Falle der Anmeldung der angegriffenen Marke auszugehen, denn aus dem Verhalten der Antragsgegnerin, die im April 2007 eine einstweilige Verfügung gegen den Antragsteller erwirkt habe, ergebe sich, dass ihr Ziel nicht die markenmäßige Verwendung der angegriffenen Marke, sondern das Herausdrängen des Antragstellers aus dem Markt gewesen sei, was ihr zuvor im verwaltungsrechtlichen Verfahren...