...Bergmannssiedlungsvermögen), Eigentum des Reichs und sollte von Treuhandstellen, zu denen auch die Klägerin gehörte, verwaltet werden. § 2 Abs. 2 Satz 2 BergSiedlG ermächtigte die Treuhandstellen, die Rechte am Bergmannssiedlungsvermögen in eigenem Namen geltend zu machen. Nach Art. II Nr. 1 BergSiedlG vom 2....