...Der Antragsteller trägt vor: Er habe gegenüber dem Oberverwaltungsgericht geltend gemacht, dass der Weg an einer Stelle in den Nordlandpark münde, der nicht im öffentlichen Eigentum stehe, sondern im Eigentum des Segelvereins Steinhude-Niedersachsen, und daraus den Schluss gezogen, dass eine ordnungsgemäße Zuwegung zum Nordlandgelände nicht gegeben sei....