...Es stelle eine Vermutung zugunsten gemeindlichen Eigentums auf, die von der Gegenseite erschüttert werden müsse; denn das Gericht erwarte, dass Alternativen zum gemeindlichen Eigentum nicht nur aufgezeigt würden, sondern auch hinlänglich sicher sein müssten, um eine Überzeugung zu begründen, dass kein gemeindliches Eigentum bestanden habe....