...Die Frage, ob allein eine Ehe oder nahe Verwandtschaft eines Richters mit einem in der Kanzlei des Prozessbevollmächtigten des Gegners tätigen Rechtsanwalt für die Partei die Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 42 Abs. 2 ZPO begründet, ist streitig. 5 a) Nach einigen Stimmen ist das zu bejahen (OLG Schleswig OLGR 2000, 390; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 42 Rn. 13)....