...Für ihre Überzeugung, dass der zum Tatvorwurf schweigende Angeklagte Mitinhaber der als Drogendepot genutzten Wohnung gewesen sei und sich am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln beteiligt habe, hat die Strafkammer wesentlich auf DNA-Spuren des Angeklagten abgestellt, die an Handelsutensilien und weiteren in der Wohnung gefundenen Gegenständen gefunden worden seien. 3 Die Darstellung der Ergebnisse...