.... , nutzten es und beabsichtigten, es im Auftrag des H. zu verkaufen, "wobei ihnen bekannt war, dass" dieser "kein Recht zum Besitz oder Weitergabe des PKW innehatte". 4 Damit ist die für die Verurteilung wegen Hehlerei erforderliche Vortat - ein Diebstahl oder ein anderes Vermögensdelikt - nicht festgestellt. Die Art und Weise, in der H. in den Besitz des Fahrzeugs gelangte, ist offen geblieben....